Oben haben wir gesehen, dass es verschiedene Akteure gibt, die unterschiedliche Instrumente einsetzen können, falls umverteilt werden soll. Ein wichtiges politisches Feld ist dabei die Steuerpolitik, die immer auch Verteilungspolitik ist – aber eben nicht nur. Um die Steuerpolitik drehen sich zahlreiche politische und wissenschaftliche Kontroversen.

„Die Klage über ,zu hohe Abzüge‘ ist allgegenwärtig. Schaut man genauer hin, so ist die anhaltende Kontroverse über Steuersenkungen oder Steuererhöhungen und über die Verteilung der Steuerlast letztlich Ausdruck unterschiedlicher Vorstellungen über die Rolle des Sozialstaates in der Marktwirtschaft. Hinter dem Plädoyer für möglichst niedrige öffentliche Abgaben steht – ausgesprochen oder unausgesprochen – das Verständnis eines nur residualen Sozialstaates, während das Modell eines aktiven, gesellschaftsgestaltenden Sozialstaates eine hohe Abgabenquote erfordert und eine stärkere Besteuerung nicht zum Tabu erklärt.

Zwar sind Forderungen nach Steuerentlastungen (,mehr Netto vom Brutto‘) populär. Eine Politik niedriger Steuern entzieht aber einem Sozialstaat den Boden. Ein Staat mit einem hohen Niveau an Sozialleistungen, einem dichten Netz an sozialer Infrastruktur und einem ausgebauten Bildungswesen kann kein ,armer‘ oder ,billiger‘ Staat sein.

Die Steuerpolitik hat aber nicht allein fiskalische und verteilungspolitische Ziele zu beachten. Einzelnen Verbrauchsteuern wird die Aufgabe zugewiesen, ein bestimmtes, gesellschaftlich erwünschtes Verhalten zu fördern. Ökosteuern beispielsweise sollen zur Einsparung von Energie, Klimasteuern zur Verringerung des CO2-Ausstoßes und Tabaksteuern zu Eindämmung des Rauchens führen. Auch dadurch werden niedrige Einkommen (relativ) stärker belastet.

Wenn unter verteilungspolitischen Gesichtspunkten darauf abgestellt wird, die Belastung von hohen und höchsten Einkommen zu Gunsten von niedrigen und mittleren Einkommen zu verschieben, so ist deshalb darauf zu achten, dass diese Steuern auf den Verbrauch nicht einen immer höheren Anteil am Gesamtsteueraufkommen einnehmen. Und wenn es im Zuge der Energiewende und der Bekämpfung des Klimawandels wegen der steuerlichen Anpassungen zu höheren Energiekosten kommt, dann stellt sich die Frage, wie Haushalte mit niedrigem Einkommen durch andere Maßnahmen (z. B. Anhebungen der Grundsicherungsleistungen und des Wohngelds) entlastet werden können.

Eine gezielte Umverteilung ,von oben nach unten‘ lässt sich durch Veränderung des Tarifverlaufs bei der Einkommensteuer (Anhebung des Grundfreibetrags, Verlängerung und Ausgestaltung der Progressionszone, Anhebung des Spitzensteuersatzes) erreichen. Allerdings kommt es […] bei einer Verschiebung der Belastungen auf die höheren Einkommensgruppen nicht allein auf die Steuersätze an. Maßgebend ist vielmehr, auf welche Bemessungsgrundlage sich die Sätze beziehen und welche Möglichkeiten es gibt, die Bemessungsgrundlage durch das Ausnutzen von Ausnahme- und Sondertatbeständen zu verringern. Das Steuerrecht bietet insbesondere den Unternehmen (Körperschaftsteuern) und den Spitzenverdienern eine Fülle von Ansatzpunkten.

Es ist kaum überraschend, dass seit Jahren darüber kontrovers diskutiert wird, ob und inwieweit hohe Vermögen sowie die Einkommen von Spitzenverdienern und hier insbesondere die Einkommen aus Vermögen (Zinsen, Kursgewinne) unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit stärker belastet werden sollen. An Bedeutung zugenommen hat darüber hinaus das Thema, wie es gelingen kann, die Gewinne von internationalen Konzernen steuerlich korrekt zu erfassen. Problematisiert wird u.a.,

  • ob es gerecht ist, dass auf Zinserträge nur eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent zu zahlen ist; dies auch dann, wenn das Gesamteinkommen wesentlich höher liegt;
  • wie Formen der legalen Steuerverminderung oder gar -vermeidung, ganz zu schweigen von illegalen Formen der Steuerhinterziehung oder Steuerausgleichserschleichungen (,Cum-Ex Skandal‘), unterbunden werden können;
  • warum die Wiedererhebung der Vermögensteuer politisch nicht durchsetzbar ist;
  • was dagegen spricht, Gewinne aus den explodierenden Bodenpreisen durch eine Bodenwertzuwachssteuer abzuschöpfen;
  • welche Maßnahmen auf internationaler oder zumindest EU-Ebene ergriffen werden müssen, um die Gewinne der US-Digitalkonzerne (die derzeit frei zu Niedrigsteuerländern verschoben werden können) am Ort des Umsatzes zu versteuern.
  • weshalb gerade große Erbschaften (vor allem bei der Vererbung von Betriebsvermögen) steuerlich verschont werden, denn je höher das geerbte oder geschenkte Vermögen, desto geringer die Steuerlast der Erbschaftsteuer.

Die Forderung, höhere Einkommen und Vermögen stärker zu belasten, wird häufig entgegengehalten, dass im internationalen Vergleich die Steuer- und Abgabensätze in Deutschland bereits sehr hoch sind und Wettbewerbsnachteile entstehen bzw. Steuerflucht drohe. Bezieht man sich auf empirische Befunde, dann zeigt sich allerdings, dass Deutschland mit seiner Steuer- wie Gesamtabgabenquote eher im Mittelfeld der EU-Staaten liegt […].“

Gekürzte Version des Textes „Steuerpolitik als Verteilungspolitik“ von Gerhard Bäcker, Ernst Kistler für bpb.de, CC BY-NC-ND 3.0. Kürzungen nach freundlicher Genehmigung der Bundeszentrale für politische Bildung.

Der Text im Lernabschnitt „Umverteilung durch Steuerpolitik? “ ist eine gekürzte Fassung von „Steuerpolitik als Verteilungspolitik“ von Gerhard Bäcker, Ernst Kistler für bpb.de und lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 3.0 Lizenz. Kürzungen nach freundlicher Genehmigung der Bundeszentrale für politische Bildung.